Unsere Mitglieder als Gebäudeeigentümer sind von Baubewilligungsverfahren direkt betroffen. Ebenso sind Immobilieneigentümer stark von den zukünftigen Kontrollfristen für Strominstallationen im Rahmen der geplanten Änderungen der NIV betroffen. Die Teilrevision der EnEV (Neue Berechnungsmethodik Energieetikette Personenwagen) trifft Grundeigentümer nicht im Speziellen.
Eine neue Bundesregelung lehnt der HEV Schweiz entschieden ab. Neue Bundesvorgaben an die Kantone betreffend das (bewilligungsfreie) Erstellen von Solaranlagen in Arbeitszonen sind nicht opportun. Nach Ansicht des HEV Schweiz bringt die Änderung von Ziff. 2.3.11 NIV keine zusätzliche Sicherheit, verursacht in der Gesamtheit für Immobilieneigentümer jedoch erhebliche Zusatzkosten.