HEV Obwalden

MEDIENMITTEILUNG

23. Januar 2023


Neuregelung der Grundstückschätzungen muss kostenneutral sein


Der Hauseigentümerverband Obwalden vertritt die Interessen von über 2 700 Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümern. In seiner Stellungnahme zum Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz fordert er, dass die Neuregelung der Grundstück-schätzung zu keinen finanziellen Mehrbelastungen für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer führen darf.


Der HEV Obwalden befürwortet die fachtechnische Umsetzung des Systemwechsels bei den Grundstückschätzungen, wie er in seiner Stellungnahme zuhanden des Regierungsrats fest-hält. Allerdings muss die Vorlage steuerneutral ausfallen. Der Anstieg der Liegenschafts-werte in den vergangenen Jahren war überdurchschnittlich hoch und ist nicht nachhaltig. Da-von profitieren die im Eigenheim wohnhaften Besitzerinnen und Besitzer keineswegs. Des-halb fordert der HEV Obwalden, dass der Systemwechsel ohne Steuererhöhung erfolgt.

Würde die Vorlage wie vom Kanton vorgeschlagen umgesetzt, hätte sie einen steuerlichen Mehrertrag für den Kanton und die Gemeinden zur Folge. Der HEV Obwalden sieht die fi-nanzielle Situation des Kantons und insbesondere der Gemeinden als stabil an. Es besteht somit kein Anlass für eine Steuerhöhung.

Die Neuregelung muss die Gleichbehandlung aller Hauseigentümer im ganzen Kanton ge-währleisten. Der HEV Obwalden beantragt, dass die bisherigen Datengrundlagen solange weitergelten, bis für alle Gemeinden neue Schätzungen vorliegen. Die Einführung von Über-gangsbestimmungen mit Faktoren betrachtet der HEV Obwalden als willkürlich, weshalb sie abgelehnt werden. Eine Anpassung der Landwertzonen soll erst vorgenommen werden, wenn die Neuschätzungen der Gebäude von allen Gemeinden vorliegen. Nur so können die Eigentümerinnen und Eigentümer transparent nachvollziehen, was die Auswirkungen der Neuregelung auf ihr Grundstück sind.

Der HEV Obwalden beurteilt bereits die heutige Wohneigentumsbesteuerung als ungerecht. Er setzt sich konsequent für die Abschaffung des Eigenmietwerts und gegen jegliche Steuer-erhöhung zu Lasten der Hauseigentümer ein.

Rückfragen:
Marianne Nufer, Vorstandsmitglied HEV Obwalden, Telefon: 076 395 15 67, E-Mail nufer.marianne@gmail.com